
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Unsere geschulten Helferinnen und Helfer übernehmen vielfältige Aufgaben, damit du mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge hast. Dazu gehören:
- Haushaltsarbeiten: Wir kümmern uns um das Putzen, Aufräumen, Staubwischen, Wäsche waschen und Bügeln.
- Unterstützung außerhalb des Hauses: Gartenarbeit, kleinere Reparaturen oder Reinigungsarbeiten am Haus – wir sind zur Stelle.
- Fahrdienste: Wir übernehmen Einkäufe, Botengänänge und sonstige Fahrten für Sie.
Bekomme ich als pflegebedürftiger Mensch finanzielle Unterstützung?
Pflegebedürftige Menschen können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten (Stand 2019). Es handelt sich dabei um eine Leistung Ihrer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dem Geld können Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen bezahlen. Allerdings müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu bekommen.
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist, dass Sie mindestens Pflegegrad 1 haben.
Welche Vorteile hat eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad?
Grundsätzlich kann jede Person eine Haushaltshilfe im häuslichen Umfeld einsetzen. Bei Pflegebedürftigen ist die Unterstützung aber oftmals besonders sinnvoll. Das liegt daran, dass Pflegebedürftige vor allem bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten an ihre Grenzen kommen. Wäschekörbe über mehrere Etagen zu transportieren oder 30 Minuten für eine Mahlzeit am Herd stehen – das gelingt vielen Betroffenen durch ihre körperlichen Einschränkungen nicht mehr.
Diese Vorteile hat eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad:
- Sie übernimmt körperlich anstrengende Tätigkeiten und reduziert so auch die Sturzgefahr für Betroffene.
- Die Haushaltshilfe entlastet pflegende Angehörige und verschafft ihnen mehr Zeit mit dem Pflegebedürftigen.
- Durch die Unterstützung einer Haushaltshilfe können Pflegebedürftige länger im häuslichen Umfeld verbleiben.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen können Ihnen das Leben erleichtern und Ihre Selbstständigkeit fördern. Außerdem können Sie von der Pflegekasse finanziert werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie mindestens Pflegegrad 1 haben und dass der Anbieter eine landesrechtliche Zulassung hat und über ein sogenanntes Institutionskennzeichen verfügen. Die Zulassung ist ein Nachweis dafür, dass der Anbieter die Qualitätsanforderungen erfüllt und mit der Pflegekasse abrechnen kann. Die Voraussetzungen für die Zulassung erfolgen z.B. über das Land Nordrhein Westfale.
- Wenn Sie einen Anspruch auf haushaltsnahe Dienstleistungen haben, können Sie monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten . Dieser Betrag kann für verschiedene Leistungen verwendet werden, die Ihnen im Alltag helfen. Dazu gehören zum Beispiel:
- – Reinigung der Wohnung
- – Wäsche waschen und bügeln
- – Geschirr spülen
- – Fenster putzen
- – Müll entsorgen
- – Einkaufen
- – Kochen
- – Gartenpflege
Warum gibt es Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Mehr als 75% aller betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause, meist von Angehörigen und an zweiter Stelle von ambulanten Pflegediensten versorgt. Das ist ein enormer Anteil an Hilfe, Betreuung und Pflege, der nicht in Einrichtungen geleistet wird. Gesellschaftlich ist dies gewollt; wünschen sich doch die meinsten Menschen ein Altwerden in der eigenen gewohnten Umgebung. Die hier „privat“ erbrachte Versorgung kann nicht hoch genug geschätzt werden. Soll dies auch weiterhin möglich sein, brauchen die Betroffenen und ihre Angehörigen Unterstützung und Entlastung.
Der Gesetzgeber hat mit der Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für alle pflegebedürftigen Menschen, aber besonders auch für Menschen mit demenzieller oder psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung die Entlastung der pflegenden Angehörigen und Unterstützung der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt gestellt und setzt dabei auf die Einbindung von ehrenamtlichen Helfer*innen.
Die bundesweite Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch XI (§45a ff SGB XI).
Die Anerkennung und Förderung von AUA in Berlin werden in der Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) geregelt.
Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegefachkraft, sie übernimmt ausschließlich hauswirtschaftliche Aufgaben im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Dazu zählen das Einkaufen, das Zubereiten von Speisen, die Reinigung der Wäsche und der Wohnumgebung.
Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bietet sich vor allem für Menschen an, die sich Entlastung im Alltag wünschen – das gilt gleichermaßen für pflegende Angehörige und für Pflegebedürftige selbst.
Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Wir bieten die haushaltsnahen Dienstleistungen auch als Privatleistung an.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was muss ich tun, um den Entlastungesbetrag zu erhalten?
Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne!
Das Gute ist: Wenn Sie in einem Monat nicht den gesamten Betrag verbrauchen, können Sie den Rest in den nächsten Monat übertragen. Sie können sogar übriggebliebene Entlastungsbeträge in das nächste Kalenderjahr mitnehmen – allerdings müssen sie sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgerufen werden.